Datenschutz-Ratgeber

Ihre Website DSGVO-konform machen

Mit dieser DSGVO Website Checkliste 2026 prüfen Sie, ob Ihre Website datenschutzkonform ist. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt klare Anforderungen: Bei Verstossen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes. Ich zeige Ihnen alle DSGVO Webseite Anforderungen und wie Sie eine dsgvo konforme Website erstellen.

DSGVO-Grundlagen für Website-Betreiber

Die DSGVO gilt seit Mai 2018 und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in der gesamten EU. Als Website-Betreiber verarbeiten Sie solche Daten praktisch immer: Schon die IP-Adresse eines Besuchers zählt dazu. Das bedeutet konkret: Jede Website braucht eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, und für viele Dienste benötigen Sie die ausdrückliche Einwilligung Ihrer Nutzer.

DSGVO Datenschutz Übersicht - Laptop mit Schloss-Symbol und EU-Flagge
DSGVO-Compliance beginnt mit dem Verständnis der Grundlagen

Personenbezogene Daten umfassen unter anderem: IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Namen, Kontaktformular-Eingaben, Cookie-Daten und Nutzerverhalten (Tracking). Sobald Sie einen dieser Datenpunkte erfassen, greift die DSGVO. Das Gute: Mit den richtigen Maßnahmen ist die Umsetzung kein Hexenwerk.

Die wichtigsten Grundprinzipien der DSGVO: Die Verordnung basiert auf mehreren Kernprinzipien, die Sie bei jeder Datenverarbeitung beachten müssen. Das Prinzip der Rechtmäßigkeit bedeutet, dass Sie für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage benötigen (Einwilligung, Vertrag oder berechtigtes Interesse). Die Zweckbindung schreibt vor, dass Daten nur für den angegebenen Zweck verwendet werden dürfen. Datenminimierung heisst, nur die Daten zu erheben, die wirklich notwendig sind. Und die Speicherbegrenzung verlangt, dass Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

💡 Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber bietet eine praktische Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten empfehle ich, einen spezialisierten Rechtsanwalt für Datenschutz zu konsultieren. Die Rechtslage kann sich ändern, und individuelle Gegebenheiten erfordern oft eine juristische Einschätzung.

Datenschutz Website Checkliste: 10 wichtige Anforderungen

Für eine DSGVO-konforme Website müssen Sie verschiedene Anforderungen erfüllen. Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie prüfen und umsetzen sollten:

📊 Bußgeld-Risiko verstehen

Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes vor (je nachdem, was höher ist). Das höchste in Deutschland 2024 verhängte Bußgeld betrug 900.000 Euro (gegen einen Dienstleister in Hamburg). Die meisten Bußgelder liegen jedoch im dreistelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich. Häufiger sind Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden, die auch kleinere Verstoße ahnden. Die Investition in Datenschutz-Compliance zahlt sich also aus.

Datenschutzerklärung: Was muss rein?

Die Datenschutzerklärung ist das Herzstück Ihrer DSGVO-Compliance. Sie informiert Besucher darüber, welche Daten Sie sammeln, warum Sie das tun und welche Rechte die Betroffenen haben. Art. 13 DSGVO listet alle Pflichtangaben auf. Die gute Nachricht: Mit Online-Generatoren erstellen Sie in wenigen Minuten eine rechtssichere Grundlage.

Wichtig: Die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite Ihrer Website mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Typischerweise wird sie im Footer verlinkt. Der Link sollte eindeutig als "Datenschutz" oder "Datenschutzerklärung" beschriftet sein - versteckte oder verschleierte Bezeichnungen sind nicht zulässig. Die Erklärung muss außerdem auf einer eigenen Seite stehen und sollte nicht mit dem Impressum vermischt werden (auch wenn beide von derselben Stelle aus verlinkt werden können).

Pflichtinhalte einer Datenschutzerklärung:

Empfohlene Datenschutz-Generatoren: Für kleine und mittelständische Unternehmen eignen sich kostenlose Generatoren wie der von Datenschutz-Generator.de (von Dr. Thomas Schwenke) oder IITR Datenschutz. Diese werden regelmäßig aktualisiert und berücksichtigen die neuesten Anforderungen.

Cookie Banner DSGVO: Einwilligung richtig umsetzen

Das Cookie-Banner ist für viele Website-Betreiber der sichtbarste Teil der DSGVO-Compliance. Das deutsche TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), ehemals TTDSG, gilt seit dem 1. Dezember 2021 und wurde am 14. Mai 2024 im Zuge des Digitale-Dienste-Gesetzes umbenannt. Es stellt strenge Vorgaben auf: Technisch nicht notwendige Cookies dürfen erst nach ausdrücklicher Einwilligung gesetzt werden. Dabei müssen sowohl "Akzeptieren" als auch "Ablehnen" gleichwertig dargestellt werden.

Welche Cookies brauchen eine Einwilligung? Grundsätzlich unterscheidet man zwischen technisch notwendigen und nicht-notwendigen Cookies. Technisch notwendige Cookies, etwa für den Warenkorb eines Online-Shops oder für Session-Management, dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden. Alle anderen Cookies, insbesondere Marketing-, Analyse- und Tracking-Cookies, erfordern eine vorherige Zustimmung. Im Zweifel gilt: Lieber Einwilligung einholen als riskieren, dass ein Cookie als nicht-notwendig eingestuft wird.

Anforderungen an ein DSGVO-konformes Cookie-Banner:

⚠️ Vorsicht bei Cookie-Banner-Anbietern

Nicht jedes Cookie-Tool ist automatisch DSGVO-konform. Achten Sie darauf, dass Ihr Cookie-Banner tatsächlich Cookies blockiert, bis die Einwilligung erfolgt ist (und nicht nur einen Hinweis anzeigt). Empfehlenswerte Lösungen für WordPress sind Real Cookie Banner oder Borlabs Cookie. Für andere Systeme bieten sich Consent-Management-Plattformen wie Cookiebot, CCM19 oder Consentmanager an.

Cookie-Banner auf Website mit Akzeptieren und Ablehnen Buttons
Ein DSGVO-konformes Cookie-Banner bietet gleichwertige Optionen zum Akzeptieren und Ablehnen

Kontaktformulare DSGVO-konform gestalten

Kontaktformulare sammeln personenbezogene Daten und unterliegen daher der DSGVO. Die gute Nachricht: Sie benötigen keine separate Einwilligung per Checkbox, wenn das Formular ausschließlich der Kontaktaufnahme dient. Die Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen). Dennoch müssen Sie bestimmte Informationspflichten erfüllen.

So gestalten Sie Kontaktformulare richtig:

Einwilligung per Checkbox: Eine zusätzliche Checkbox mit "Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme der Verarbeitung meiner Daten zu" ist rechtlich nicht erforderlich, schadet aber auch nicht. Sie kann sogar als Nachweis dienen, dass der Nutzer informiert wurde. Wichtig: Die Checkbox darf nicht vorausgewählt sein.

Externe Dienste (Analytics, Fonts, Maps) einbinden

Externe Dienste wie Google Analytics, Google Fonts oder Google Maps stellen ein erhebliches DSGVO-Risiko dar, wenn sie nicht korrekt eingebunden werden. Der Grund: Bei der Nutzung werden Daten (mindestens die IP-Adresse) an Server in den USA übertragen. Das beruhmte Google-Fonts-Urteil des LG München (Az. 3 O 17493/20) machte deutlich: Schon 100 Euro Schadensersatz pro Besucher sind möglich.

Google Fonts lokal einbinden: Die einfachste Lösung ist, Google Fonts gar nicht erst von Google-Servern zu laden. Stattdessen laden Sie die Schriftarten herunter und speichern sie auf Ihrem eigenen Server. So wird keine Verbindung zu Google hergestellt. Für WordPress gibt es Plugins wie "OMGF (Optimize My Google Fonts)" oder "Local Google Fonts", die das automatisch erledigen.

Google Analytics und Alternativen: Google Analytics 4 erfordert eine ausdrückliche Einwilligung, bevor das Tracking startet. Ohne Cookie-Consent dürfen keine Daten erhoben werden. Als datenschutzfreundliche Alternative bietet sich Matomo an. Bei korrekter Konfiguration (IP-Anonymisierung, keine Cookies, selbst gehostet) kann Matomo sogar ohne Einwilligung genutzt werden. Die wichtigsten Matomo-Einstellungen:

Google Maps: Auch Google Maps sollte erst nach Einwilligung geladen werden. Eine DSGVO-konforme Lösung ist die Zwei-Klick-Lösung: Zuerst zeigen Sie ein Platzhalterbild, und erst nach Klick auf "Karte laden" wird die echte Karte eingebettet. Alternativ können Sie OpenStreetMap nutzen, das datenschutzfreundlicher ist.

YouTube-Videos einbetten: Auch YouTube-Embeds übertragen Daten an Google. Die datenschutzfreundliche Variante ist der erweiterte Datenschutzmodus: Nutzen Sie "youtube-nocookie.com" statt "youtube.com" in Ihren Embed-Codes. Noch besser ist auch hier die Zwei-Klick-Lösung, bei der erst ein Vorschaubild angezeigt wird und das Video erst nach Klick geladen wird. Viele Cookie-Consent-Tools bieten diese Funktion automatisch an.

Social-Media-Integrationen: Facebook-Pixel, LinkedIn-Insight-Tag und ähnliche Tracking-Skripte dürfen erst nach Einwilligung aktiviert werden. Auch eingebettete Tweets oder Instagram-Posts übertragen Daten an die jeweiligen Netzwerke. Prüfen Sie alle externen Einbindungen auf Ihrer Website und stellen Sie sicher, dass sie erst nach Consent geladen werden.

Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nicht vergessen

Ein häufig übersehener Punkt: Mit jedem Dienstleister, der für Sie personenbezogene Daten verarbeitet, müssen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abschließen. Das gilt insbesondere für Ihren Webhoster, Newsletter-Dienst, Cookie-Consent-Anbieter und Analyse-Tools.

Typische Dienstleister, mit denen Sie einen AVV benötigen:

Wie Sie einen AVV abschließen: Die meisten seriösen Anbieter stellen AVV-Vorlagen bereit. Bei größeren Hostern wie STRATO, IONOS oder Hetzner finden Sie den AVV im Kundenbereich. Der Abschluss erfolgt heute meist elektronisch. Wichtig: Dokumentieren Sie den Abschluss und archivieren Sie den Vertrag. Bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden müssen Sie die AVVs vorlegen können.

📋 AVV-Checkliste

Ein vollständiger AVV muss enthalten: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, betroffene Datenarten und Personengruppen, Ihre Weisungsbefugnisse, Pflichten des Auftragsverarbeiters, technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Regelungen zu Subunternehmern sowie Unterstützungspflichten bei Betroffenenanfragen. Prüfen Sie, ob alle Punkte abgedeckt sind.

Häufige DSGVO-Verstoße und ihre Folgen

Viele Website-Betreiber machen ähnliche Fehler. Diese Verstoße werden häufig abgemahnt oder von Aufsichtsbehörden sanktioniert. Kennen Sie die typischen Fallstricke, können Sie sie von Anfang an vermeiden.

⚠️ Abmahnwellen und Rechtsmissbrauch

In den letzten Jahren gab es Abmahnwellen, bei denen automatisiert tausende Websites auf Google-Fonts-Verstöße geprüft wurden. Das LG München stellte am 30.03.2023 klar, dass massenhaft und gezielt provozierte Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich gelten können (Az. 4 O 13063/22). Der BGH hat diese Frage im Jahr 2024 dem EuGH zur abschließenden Klärung vorgelegt – ein Urteil steht noch aus (Stand: Dezember 2025). Dennoch: Einzelne, berechtigte Abmahnungen bleiben möglich. Beugen Sie vor, indem Sie Ihre Website von Anfang an DSGVO-konform gestalten.

DSGVO konforme Website: Prüfung in 10 Minuten

Mit dieser Checkliste prüfen Sie schnell, ob Ihre Website die wichtigsten DSGVO-Anforderungen erfüllt. Gehen Sie jeden Punkt durch und notieren Sie, wo Handlungsbedarf besteht.

DSGVO Website Checkliste 2026

Grundlagen:

  • ☐ Impressum vollständig und von jeder Seite erreichbar?
  • ☐ Datenschutzerklärung aktuell und von jeder Seite erreichbar?
  • ☐ SSL-Zertifikat aktiv (https:// in der URL)?

Cookies und Tracking:

  • ☐ Cookie-Banner vorhanden mit gleichwertigen Optionen?
  • ☐ Keine Cookies vor Einwilligung (ausser technisch notwendige)?
  • ☐ Analytics erst nach Consent oder datenschutzkonform eingerichtet?
  • ☐ Google Fonts lokal eingebunden (nicht von Google-Servern)?

Formulare und Daten:

  • ☐ Kontaktformular mit Datenschutz-Hinweis?
  • ☐ Newsletter nur mit Double-Opt-In?
  • ☐ Datensparsamkeit: Nur notwendige Felder?

Verträge und Dokumentation:

  • ☐ AVV mit Webhoster abgeschlossen?
  • ☐ AVV mit allen weiteren Dienstleistern?
  • ☐ Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten vorhanden?

Externe Dienste:

  • ☐ YouTube-Videos mit erweitertem Datenschutz oder Zwei-Klick?
  • ☐ Google Maps mit Einwilligung oder Zwei-Klick?
  • ☐ Social-Media-Buttons datenschutzkonform (z.B. Shariff)?

So nutzen Sie die Checkliste: Prüfen Sie jeden Punkt auf Ihrer Website. Bei einem "Nein" besteht Handlungsbedarf. Priorisieren Sie nach Risiko: SSL-Zertifikat, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner sollten zuerst in Ordnung gebracht werden, da hier die häufigsten Abmahnungen drohen. Die Checkliste ersetzt keine vollständige DSGVO-Analyse, gibt aber einen guten ersten Überblick.

Regelmäßige Prüfung empfohlen: Die DSGVO-Compliance ist kein einmaliges Projekt. Ich empfehle, die Checkliste mindestens einmal im Quartal durchzugehen. Besonders wichtig ist eine Prüfung nach Website-Änderungen: Haben Sie ein neues Plugin installiert? Einen Newsletter-Dienst gewechselt? Ein neues Kontaktformular eingebaut? All das kann Auswirkungen auf die Datenschutz-Compliance haben. Dokumentieren Sie Ihre Prüfungen, um bei Behördenanfragen nachweisen zu können, dass Sie sich aktiv um den Datenschutz kümmern.

Tools zur Ueberprüfung: Es gibt verschiedene Online-Tools, die Ihre Website automatisch auf DSGVO-Verstoße prüfen. Der Website-Scan von Cookiebot zeigt Ihnen, welche Cookies gesetzt werden. Das Chrome-Plugin "Lighthouse" prüft technische Aspekte wie SSL und Datenübertragung. Und der DSGVO-Check von eRecht24 gibt einen schnellen Überblick über mögliche Problemstellen. Bedenken Sie jedoch: Automatisierte Tools ersetzen keine manuelle Prüfung, sie können aber auf offensichtliche Fehler hinweisen. Für eine umfassende Analyse empfehle ich einen technischen Website-Audit.

DSGVO Website-Prüfung mit Checkliste auf Tablet und Laptop
Regelmäßige DSGVO-Prüfungen gehören zur Website-Pflege

Häufig gestellte Fragen

DSGVO für Websites: Ihre Fragen beantwortet

Ja, jede Website benötigt eine Datenschutzerklärung. Schon wenn Sie einen Webhoster nutzen, werden IP-Adressen in Server-Logfiles gespeichert - das sind personenbezogene Daten. Gleiches gilt für Kontaktformulare, Analytics oder eingebettete Inhalte. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle: Die DSGVO gilt für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Ja, aber nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer. Google Analytics 4 darf erst aktiviert werden, nachdem der Besucher im Cookie-Banner zugestimmt hat. Ohne Consent kein Tracking. Als datenschutzfreundlichere Alternative empfehle ich Matomo: Bei korrekter Konfiguration (selbst gehostet, IP-Anonymisierung, ohne Cookies) kann es auch ohne Einwilligung genutzt werden.
Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes vor. In der Praxis sind für kleine Unternehmen Bußgelder im dreistelligen bis niedrigen fünfstelligen Bereich realistischer. Häufiger als Bußgelder sind jedoch Abmahnungen von Wettbewerbern oder spezialisierten Kanzleien. Diese können schnell mehrere hundert Euro kosten - pro Fall.
Nicht unbedingt. Nach § 38 BDSG besteht die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten grundsätzlich, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Wichtig: Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht, wenn Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder für systematisches Tracking verarbeitet werden. Für die meisten kleinen Unternehmen und Selbständigen ist das jedoch nicht der Fall.
Immer dann, wenn sich etwas ändert: Sie binden einen neuen Dienst ein, wechseln den Analytics-Anbieter, nutzen ein neues Kontaktformular-Plugin oder ändern Ihre Datenverarbeitungsprozesse. Mindestens einmal jährlich sollten Sie prüfen, ob alle Angaben noch aktuell sind. Viele Datenschutz-Generatoren informieren per Newsletter über relevante Änderungen.
Nein, ein reiner Hinweis wie "Diese Website verwendet Cookies" reicht nicht aus. Sie benötigen ein aktives Consent-Management, das nicht-essentielle Cookies tatsächlich blockiert, bis der Nutzer zustimmt. Der Nutzer muss die Wahl haben, einzelne Cookie-Kategorien zu akzeptieren oder abzulehnen. Die Ablehnung muss genauso einfach sein wie die Zustimmung.
Klassische Social-Media-Buttons (Facebook-Like, Twitter-Share) übertragen Daten an die Netzwerke, sobald die Seite geladen wird - auch ohne Klick. Das erfordert eine Einwilligung. Datenschutzfreundliche Alternativen sind die Zwei-Klick-Lösung oder Tools wie Shariff, die erst nach Klick eine Verbindung herstellen. Einfache Share-Links ohne Tracking sind ebenfalls unproblematisch.
🔒

Unsicher, ob Ihre Website DSGVO-konform ist?

Ich prüfe Ihre Website auf Datenschutz-Verstoße und zeige Ihnen konkret, wo Handlungsbedarf besteht. Von Google Fonts über Cookie-Banner bis zur Datenschutzerklärung - gemeinsam machen wir Ihre Website rechtssicher. Dabei achte ich auch auf eine gute Conversion-Rate, denn Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit schließen sich nicht aus.