Zugang verloren

Ihre Website, aber die Zugänge liegen woanders

Hält Ihr Dienstleister Domain, Hosting und Administrator-Konto und meldet sich nicht mehr, hängt der Weg zurück davon ab, auf wen Domain und Hosting-Vertrag eingetragen sind.

Wo Ihre Website liegt, lässt sich klären, ohne dass jemand antwortet; ob das auch für den Inhaber der Domain gilt, hängt von dessen Rechtsform ab. Bis dahin geht es vor allem darum, nichts zu verlieren.

Zuletzt aktualisiert: 18. Oktober 2026 Website-Reparatur Lesezeit: ca. 10 Minuten

Welche Zugänge brauchen Sie, um wieder an Ihre Website zu kommen?

Ist Ihr Webdesigner nicht erreichbar, geht es um vier getrennte Zugänge: die Domain, den Vertrag beim Hoster, das Administrator-Konto im Content-Management-System (CMS) und die E-Mail-Postfächer. Jeder liegt an einer anderen Stelle. Ob Sie einen davon selbst zurückholen können, hängt daran, ob Sie als Domaininhaber eingetragen sind und der Hosting-Vertrag auf Sie läuft.

Verschlossene Kassette vor laufender Website – Webdesigner nicht erreichbar, Zugänge zu Domain und Hosting fehlen
Die Website läuft weiter, die Zugänge dazu liegen unter Verschluss.

Die vier Zugänge wiegen nicht gleich schwer. Solange die Domain auf Sie läuft, können Sie die Website notfalls bei einem anderen Hoster neu aufbauen und die Domain dorthin umziehen. Deshalb klären Sie zuerst Domain und Hosting-Vertrag und erst danach das CMS:

Zugang Wo er eingetragen ist Wie Sie ihn prüfen Wer ihn Ihnen geben kann Wenn niemand reagiert
Domain (.de) bei der DENIC, verwaltet über einen Provider Domainabfrage der DENIC der Provider Ihr neuer Provider beantragt den Transfer-Code (AuthInfo) bei der DENIC.
Hosting-Vertrag beim Hoster, auf den Vertragspartner Vertrag, Rechnungen, DNS-Einträge der Hoster, wenn Sie Vertragspartner sind Kopie der Inhalte, Neuaufbau unter eigenem Vertrag
CMS-Administrator bei WordPress in der Datenbank der Website Link „Passwort vergessen?“ die E-Mail-Adresse im Konto Zurücksetzen über Ihren eigenen Hosting-Zugang
E-Mail-Postfächer beim Anbieter, auf den der MX-Eintrag zeigt MX-Eintrag der Domain der Anbieter, wenn Sie Vertragspartner sind Postfächer sichern, solange Sie sich anmelden können

Wie finden Sie heraus, wem Ihre Domain gehört und wo Ihre Website liegt?

Öffentliche DNS-Einträge verraten, wo Ihre Website liegt, ohne dass Sie sich irgendwo anmelden. Die Domainabfrage der DENIC zeigt nur dann, wem eine .de-Domain gehört, wenn eine Firma, ein Verein oder eine andere juristische Person eingetragen ist. Bei Einzelpersonen bleibt der Inhaber für Dritte verborgen; als Inhaber können Sie Ihre Daten dort aber selbst abrufen.

Bei den zwei Website-Übernahmen, die ich 2026 dokumentiert habe, führten die Nameserver, der MX- und der SPF-Eintrag für die E-Mail sowie die IP-Adresse der Website jeweils zum Anbieter, ganz ohne Login. Deshalb steht der Blick in die DNS-Einträge am Anfang: Den Anbieter finden Sie so selbst heraus, noch bevor Sie jemanden anschreiben. Nameserver nennen allerdings nur, wer das DNS betreibt, nicht zwingend den Anbieter der Domain.

Seit dem 6. Dezember 2025 gelten für die Domainabfrage der DENIC, den Whois-Dienst für .de-Domains, neue gesetzliche Vorgaben. Zu jeder .de-Domain zeigt die Abfrage Status, Nameserver und das verwaltende DENIC-Mitglied, also Ihren Provider oder den Anbieter, über den Ihr Provider die Domain verwaltet. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Inhabers kommen nur bei juristischen Personen dazu (Stand Oktober 2026). Sind Sie selbst als Inhaber eingetragen, kommen Sie trotzdem an Ihre Daten: Unter „Informationen zum Domaininhaber“ fordern Sie einen zeitlich begrenzten Link zu Ihren hinterlegten Daten an. Er geht allerdings an die hinterlegte E-Mail-Adresse, und steht dort die Ihres Dienstleisters, landet er bei ihm.

Das Impressum hilft dabei nicht, denn Domaininhaber und Website-Betreiber müssen laut DENIC nicht dieselbe Person sein. Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnungen verraten mehr, weil darin steht, was mit dem Dienstleister vereinbart war.

Ringordner mit Unterlagen zur Website – Domain-Inhaber klären, wenn der Webdesigner nicht erreichbar ist
Die eigenen Unterlagen verraten mehr als das Impressum.

Wie bekommen Sie die Domain zurück, wenn Sie als Inhaber eingetragen sind?

Sind Sie als Inhaber eingetragen, holen Sie die Domain mit einem Providerwechsel zu einem Anbieter Ihrer Wahl. Dafür brauchen Sie den Transfer-Code, bei .de-Domains AuthInfo genannt. Ist der bisherige Provider nicht mehr aktiv, beantragt Ihr neuer Provider die AuthInfo bei der DENIC, und die DENIC schickt sie per Einschreiben an die Adresse, die in den Domain-Daten steht.

Ist der bisherige Provider dagegen noch aktiv, beauftragen Sie ihn als Domaininhaber, die AuthInfo zu erstellen. Die DENIC beschreibt beide Wege auf ihrer Seite zum Providerwechsel mit AuthInfo; der Code gilt 30 Tage (Stand Oktober 2026). Der Weg per Einschreiben hilft Ihnen nur, wenn in den Domain-Daten Ihre eigene Anschrift steht. Er führt außerdem über den Provider der Domain, nicht über den Hoster; beide können derselbe Anbieter sein, müssen es aber nicht.

Und wenn der Provider ganz wegfällt? Dann verwaltet die DENIC die Domain im TRANSIT-Verfahren vorübergehend selbst und gibt dem Inhaber per Brief einen Monat Zeit, einen neuen Provider zu wählen (Stand Oktober 2026). Auch dieser Brief kommt nur an, wenn Ihre Kontaktdaten bei der DENIC aktuell sind. Wie der Umzug danach weitergeht, beschreibe ich im Ratgeber zum Hoster-Wechsel Schritt für Schritt.

Was können Sie tun, wenn der Hosting-Vertrag auf den Webdesigner läuft?

Läuft der Hosting-Vertrag auf den Webdesigner, ist er der Vertragspartner des Hosters, nicht Sie; eine Übernahme des Vertrags geht deshalb in der Regel über ihn. Ist der Webdesigner nicht erreichbar, sichern Sie zuerst, was sich sichern lässt, und bauen die Website unter eigenem Vertrag neu auf. Sind Sie Inhaber der Domain, lassen Sie sie danach auf den neuen Server zeigen.

Ein deutscher Hoster zeigt, warum: Für eine Vertragsübergabe verlangt er laut seiner Hilfeseite eine Abtrittserklärung vom alten und eine Einverständniserklärung vom neuen Vertragspartner; die Domaininhaberdaten bleiben dabei unverändert (Stand Oktober 2026).

Solange der alte Vertrag läuft, gibt es Website, Postfächer und die Sicherungen beim Hoster noch. Nach einem Umzug rate ich deshalb, den alten Vertrag noch zwei bis vier Wochen weiterlaufen zu lassen, denn wird der alte Server zu früh gekündigt, gehen E-Mails verloren, und die Backups dort sind nicht mehr verfügbar. Läuft der Vertrag auf den Dienstleister, haben Sie diese Frist nicht in der Hand.

Haben Sie noch einen Zugang, legen Sie deshalb sofort eine vollständige Sicherung von Dateien und Datenbank an. Liegen Website und Postfächer im selben Vertrag, endet mit ihm beides; wie Sie die Postfächer vorher sichern, steht im Beitrag E-Mails beim Hoster-Wechsel sichern.

Ohne jeden Zugang bleibt Ihnen, was jeder Besucher sieht. In einer Übernahme 2026 habe ich im Auftrag des Betreibers, solange noch kein Zugang da war, alle öffentlichen Inhalte der Website rein lesend gesichert, ohne Login und mit Pausen zwischen den Abrufen: mehr als hundert Seiten samt Bildern und PDF-Dokumenten. Mit so einer Kopie sind Sie für einen Neuaufbau unabhängig davon, ob der alte Vertrag noch läuft; Texte und Bilder nutzen Sie dafür nur, soweit Ihnen die Rechte daran zustehen.

Wie kommen Sie wieder in WordPress oder ein anderes CMS?

Mit eigenem Hosting-Zugang kommen Sie auch an die Datenbank der Website und damit an die Benutzerkonten. In WordPress geht der Reset-Link aus „Passwort vergessen?“ an die E-Mail-Adresse, die im Konto steht. Ist das die Adresse Ihres Dienstleisters, setzen Sie das Passwort über das Hosting zurück, etwa mit phpMyAdmin oder dem WordPress Command Line Interface (WP-CLI).

Die WordPress-Dokumentation zum Zurücksetzen des Passworts beschreibt diese Wege, empfiehlt WP-CLI als den sichersten und einfachsten und stuft Passwortänderungen direkt in der Datenbank als hohes Risiko ein (Stand Oktober 2026). Wie Sie als letzten Ausweg ein neues Administrator-Konto über die Datenbank anlegen, steht im Ratgeber WordPress-Login funktioniert nicht. Alle diese Wege setzen allerdings voraus, dass Sie über Ihren eigenen Vertrag an Hosting und Datenbank kommen.

Mit dem Zugang ist die Arbeit aber nicht immer getan: Prüfen Sie als Erstes, ob das System noch Sicherheitsupdates bekommt. In beiden Übernahmen, die ich 2026 dokumentiert habe, lief noch Joomla 3. Der Support des Projekts für diese Hauptversion endete am 17. August 2023, die kostenpflichtige Verlängerung am 17. Februar 2025, so die Ankündigung des Joomla-Projekts. Dazu ließ sich das Template in beiden Fällen nicht auf die aktuelle Hauptversion mitnehmen, ein Update wäre also ein Umbau gewesen.

„Ein Relaunch lohnt sich, wenn die Substanz nicht mehr trägt. Das ist der Fall, wenn Ihre Seite auf einem System läuft, für das es keine Sicherheitsupdates mehr gibt.“

— Sascha Fix

Wie ich einen Neubau angehe, beschreibe ich auf der Seite zum Webdesign.

Wann lösen Sie das selbst, und wann brauchen Sie Hilfe?

Sie lösen es selbst, wenn Sie als Domaininhaber eingetragen sind und entweder den Hosting-Vertrag selbst halten oder eine Kopie der Inhalte haben. Hilfe brauchen Sie an zwei Grenzen: Ist ein anderer als Inhaber eingetragen, ist das eine Frage für einen Rechtsanwalt. Fehlen Hosting-Zugang und Sicherung oder steckt eigener Code in der Website, wird daraus eine technische Übernahme.

Zugang Selbst lösbar, wenn … Hilfe nötig, wenn …
Domain Sie Inhaber sind und Post der DENIC Sie erreicht ein anderer als Inhaber eingetragen ist (Rechtsanwalt)
Hosting und E-Mail der Vertrag auf Sie läuft oder Sie alles gesichert haben der Vertrag beim Dienstleister liegt und es keine Sicherung gibt
CMS Sie über Ihr Hosting an die Datenbank kommen Sie die Datenbank von Hand ändern müssten oder das System keine Sicherheitsupdates mehr bekommt
Neuaufbau eine Kopie der Inhalte vorliegt eigener Code oder ein individuelles Template mitkommen soll

Die technische Übernahme biete ich unter Website reparieren an; die Einschätzung ist kostenlos.

Wie verhindern Sie, dass Sie wieder ausgesperrt werden?

Damit Sie nicht wieder ausgesperrt werden, lassen Sie Domain und Hosting-Vertrag auf Ihren Namen laufen und legen sich im CMS ein eigenes Administrator-Konto mit Ihrer E-Mail-Adresse an. Ihr Dienstleister bekommt ein eigenes Konto, das Sie sperren können. Dazu kommen eine Sicherung, die Sie selbst abrufen können, und eine Zugangsmappe, in der alle Zugänge stehen.

„Sie bekommen den vollständigen Quellcode – die fertige Website gehört Ihnen. Sie behalten alle Zugänge und können meine jederzeit sperren.“

— Sascha Fix

Das Prinzip lässt sich auf jede Zusammenarbeit übertragen: Wer Domain, Hosting-Vertrag und Administrator-Konto selbst hält und dem Dienstleister ein eigenes Konto einrichtet, kann ihn wechseln, ohne den Zugang zur Website zu verlieren. Ich empfehle außerdem regelmäßige Backups außerhalb des Webspace, denn eine Sicherung auf demselben Webspace geht mit ihm verloren. Übernehme ich die WordPress-Wartung, bleibt Ihr Hosting, wo es ist, und alle Zugänge bleiben in Ihrer Hand.

Schlüsselbrett im eigenen Büro – Zugänge selbst halten, damit ein nicht erreichbarer Webdesigner Sie nicht aussperrt
Bleiben die Schlüssel im eigenen Büro, behalten Sie beim Wechsel des Dienstleisters den Zugang zur Website.

✓ Ihre Zugangsmappe

  • Domain auf Sie oder Ihr Unternehmen eingetragen, Provider und Kundenkonto notiert
  • Kontaktdaten bei der DENIC aktuell, geprüft über die Selbstauskunft
  • Hosting-Vertrag auf Ihren Namen, Zugang zum Kundenkonto bei Ihnen
  • Eigenes Administrator-Konto im CMS mit Ihrer E-Mail-Adresse, für den Dienstleister ein eigenes Konto, das Sie sperren können
  • Postfächer: Anbieter und Passwörter bekannt
  • Lizenzen kostenpflichtiger Themes und Plugins: Sie wissen, auf wen sie laufen
  • Sicherung außerhalb des Webspace, die Sie selbst abrufen können
  • Passwörter: je Zugang ein eigenes mit mindestens 12 Zeichen, gespeichert in einem Passwort-Manager, wie im Ratgeber zur Website-Sicherheit im Unternehmen beschrieben

Der Beitrag Webdesign: Freelancer oder Agentur? sammelt die Fragen, die Sie vor dem nächsten Auftrag klären.

Häufige Fragen, wenn der Webdesigner nicht erreichbar ist

Warum zeigt die DENIC-Abfrage keinen Inhaber für meine Domain?

Seit dem 6. Dezember 2025 nennt die Domainabfrage der DENIC Name und Anschrift des Inhabers nur bei juristischen Personen wie Firmen, Vereinen oder Organisationen. Ist eine natürliche Person eingetragen, bleiben ihre Daten aus Datenschutzgründen geschützt. Öffentlich sind dann Status, Nameserver, Registrierungsdatum und das verwaltende DENIC-Mitglied, dazu die nicht personalisierten Kontaktangaben (General Request, Abuse). Ihre eigenen Daten sehen Sie als Inhaber über einen zeitlich begrenzten Link, den die DENIC an die hinterlegte E-Mail-Adresse schickt (Stand Oktober 2026).

Wie bekomme ich den AuthInfo-Code, wenn mein bisheriger Provider nicht reagiert?

Ist Ihr bisheriger Provider nicht mehr aktiv, wenden Sie sich an einen neuen Provider. Er beantragt die AuthInfo direkt bei der DENIC, und die DENIC schickt sie per Einschreiben an die Adresse, die in den Domain-Daten hinterlegt ist. Diesen Code geben Sie dem neuen Provider, der den Wechsel auslöst; der Code verfällt nach 30 Tagen (Stand Oktober 2026). Steht in den Domain-Daten nicht Ihre Anschrift, erreicht Sie der Brief nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Inhaberwechsel und Providerwechsel?

Bei einem Providerwechsel wechselt nur die Verwaltung der Domain von einem Provider zu einem anderen; dafür braucht es die AuthInfo. Bei einem Inhaberwechsel bekommt die Domain einen neuen Inhaber. Laut DENIC beauftragen dafür alter und künftiger Inhaber gemeinsam den Provider, oder der aktuelle Inhaber lässt eine AuthInfo erzeugen und gibt sie weiter. Ist Ihr Dienstleister als Inhaber eingetragen, setzen beide Wege ihn als Beteiligten voraus; ob es auch ohne ihn geht, klärt ein Rechtsanwalt.

Wie vermeide ich Datenverlust, wenn der Hosting-Vertrag endet?

Sichern Sie Dateien, Datenbank und Postfächer, bevor der Vertrag endet, und lassen Sie ihn nach einem Umzug noch eine Weile weiterlaufen. Bei einem deutschen Hoster lässt sich ein gekündigter Auftrag laut seiner Hilfeseite bis zu 30 Tage nach dem Kündigungsdatum reaktivieren (einen Server nur bis zu 7 Tage), nach einer Kündigung durch den Hoster selbst aber nicht (Stand Oktober 2026). Wie es bei Ihrem Anbieter aussieht, steht in seinen Bedingungen.

Mein Webdesigner hat WordPress eingerichtet: Warum bekomme ich keine E-Mail, wenn ich mein Passwort zurücksetze?

WordPress schickt den Link zum Zurücksetzen an die E-Mail-Adresse, die im Benutzerkonto steht. Hat Ihr Webdesigner dort seine eigene Adresse eingetragen, landet die Mail bei ihm. Haben Sie einen eigenen Zugang zum Hosting, setzen Sie das Passwort dort zurück, etwa mit WP-CLI oder phpMyAdmin; beide Wege beschreibt die WordPress-Dokumentation. Ohne eigenen Hosting-Zugang klären Sie zuerst, auf wen der Hosting-Vertrag läuft.

Über den Autor

Sascha Fix ist PHP-Entwickler und SEO-Spezialist aus Witzeeze in Schleswig-Holstein und betreut kleine und mittlere Unternehmen. Für Webentwicklung begeistert er sich seit 1999, hauptberuflich arbeitet er als Entwickler, nebenberuflich selbstständig. Mehr über mich.

Zuletzt aktualisiert:

🔑

Ihr Webdesigner meldet sich nicht, und die Zugänge fehlen?

Schildern Sie mir, was Sie noch haben: Domain, Unterlagen, vielleicht ein altes Passwort. Ich finde heraus, wo Ihre Website liegt, und nenne Ihnen den Preis, bevor ich anfange.

Sascha Fix, Webentwickler aus Witzeeze in Schleswig-Holstein

Direkter Draht

Lieber kurz fragen?

Ich bin Sascha Fix. Sagen Sie mir, worum es geht – das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Jetzt anfragen